Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
29.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.05.2012
Entscheidungen im Verfahren
29.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
05.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
02.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
21.10.2008
Neueintragungen